Regulations and Orders

Stand 02/2025

Battalion

Allgemeine Regeln zur Sicherheit und Authentizität

Mindestalter der militärischen Darstellung

Aktive Musiker ab 13 Jahren

Soldaten ab 16 Jahren

Niemand unter 13 Jahren wird bei der aktiven Darstellung zugelassen

Sehhilfen

Kontaktlinsen oder originalgetreue Brillengestelle sollen verwendet werden 

Wasserflaschen (Canteens)

Diese sind Pflicht, müssen mit Wasser gefüllt sein und dem historischen Vorbild entsprechen

Anachronismen/allgemeine Darstellung

Sichtbare Anachronismen werden zu keiner Zeit erlaubt, dazu gehören unter anderem:

Kühltaschen, moderne Flaschen/Dosen, Plastikverpackungen

nicht zeitgemäße Kleidung

„weiße Rauchwaren“ incl. deren Verpackung usw.

Anachronismen bei der persönlichen Darstellung wie z.B. Armbanduhren, Zigaretten, Feuerzeuge, Indianerschmuck und Körperschmuck (mit Ausnahme von Eheringen) sind für die Darsteller von Soldaten unerwünscht

Die Erscheinung der Darsteller muss dem Stil der dargestellten Epoche entsprechen und aus zeitgemäßem Material gefertigt sein.

Weibliche Soldaten

Frauen können mit Zustimmung des jeweiligen Kompaniechefs Soldaten darstellen. Es ist alles zu unternehmen, um das wahre Geschlecht während der gesamten Veranstaltung zu verbergen; im Zweifel entscheidet der Kommandeur über die Zulassung

Offiziere

Offiziere können nur dargestellt werden, wenn sie im Stabsdienst tätig sind oder die entsprechende Truppenstärke (je nach Waffengattung) führen. Dienstgrade über dem Rang eines Captains müssen durch das Battalion bestätigt werden

Besprechungen

Die täglichen Besprechungen der Offiziere und NCOs in den Kompanien und im Stab sind Pflicht. Es gilt der Verhaltenskodex für Offiziere und NCOs

Lageraufbau

Der Quartermaster weißt jeder Gruppe ihren Lagerplatz zu. Feuerstellen werden durch das Battalion vorgegeben; weitere Feuerstellen sind grundsätzlich untersagt. Die Vorgaben des Veranstalters sind einzuhalten. Alle Darsteller müssen bei der Anmeldung ihre Einheit angeben. Darsteller ohne Einheit werden durch den Stab einzelnen Einheiten zugeteilt. Die Zelte müssen den historischen Vorbildern entsprechen. Sonderdarsteller von Generälen oder Personen der Zeitgeschichte benötigen die Zustimmung des Veranstalters und des Kommandeurs

 

Sicherheitsbestimmungen

Direktes Feuern ist verboten; die jeweiligen Mindestentfernungen sind unbedingt einzuhalten

Echte Munition (z.B. Geschosse) sind zu keiner Zeit mitzuführen

Keine Tompions beim Abmarsch zur Darstellung

Es wird keine Fahne/Feldzeichen erobert, es sein denn, dies ist vorher abgesprochen worden

Nahkämpfe werden grundsätzlich vorher abgesprochen

Reiter reiten nicht durch Infanterie Camps

Überaggressives Verhalten wird zu keiner Zeit geduldet

Bajonette werden im Feld nicht aufgepflanzt, das Scabbard muss eine unbeschädigte Metallspitze haben

Das Tragen von Gürtel-/Stiefelmessern wird nicht empfohlen; diese dürfen im Feld nicht gezogen werden

Bei Zündversagen geht der Schütze 20 Schritt hinter die Linie und meldet die Störung einem Sergeant. Nur der Sergeant darf die Waffe wieder schussfähig machen (wenn nötig, mit Hilfe des Ladestocks)

Ladestöcke können im Feld getragen werden; deren Benutzung ist verboten

Pulverladungen werden nicht verdämmt

Waffen werden nicht im Lager abgefeuert (außer während des Drill)

Keinem Zuschauer darf eine geladene Waffe überlassen werden

Alkoholgenuss im Feld ist verboten. Trunkenheit und rüpelhaftes Verhalten wird absolut nicht geduldet!

Artillery

Allgemeine Bestimmungen

 

Die Vorgaben des Veranstalters und des 1st Confederate Battalion`s sind einzuhalten

Die bestehende Kommandostruktur muss anerkannt werden

Gasteinheiten werden in die Batterie eingegliedert

Die Größe eines Geschützes muss mindestens 80% der Originalgröße betragen

 

Sicherheitsbestimmungen

 

Es sind nur Geschütze mit gültigem Böllerbeschuß zugelassen

Nur Abreiß- oder Perkussionszündung sind zugelassen, keine Luntenzündung

Mindestens 2 Mann pro Geschütz müssen einen gültigen Böllerschein besitzen

Die Bedienung eines Geschützes muss aus mindestens 6 Mann bestehen

Es werden keine Kinder unter 16 Jahren am Geschütz zugelassen, auch nicht als Munitionsträger

Der Ladedrill (School of Piece) muss beherrscht werden

Die Ladungsgrößen müssen dem gültigen Beschuss und den Vorgaben des Veranstalters entsprechen

Jeder Geschützführer ist dafür verantwortlich, dass ausreichend Wasser ins Feld mitgeführt wird

Das Abfeuern von Kanonen außerhalb der Gefechtsdarstellung ist strikt untersagt

Es darf keine Darstellungsmunition verwendet werden

Das mitgeführte Pulver muss in ausreichend sicheren Behältnissen aufbewahrt werden


 

Cavalry

1. Allgemeines


1.1 Die Einheit führt die Bezeichnung „ 1st CS Cavalry". Alle Kavalleriedarsteller, beritten und abgesessen, sowie die Führer tierbespannter Fahrzeuge wie Kutschen, Wagen und Protzen, die im Rahmen von Veranstaltungen mit dem 1st CS-Battalion an Gefechtsdarstellungen teilnehmen, werden zu dieser Einheit zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluß der Darsteller aus verschiedenen Einheiten soll kameradschaftlich eine gemeinsame gute und authentische Darstellung gewährleisten.
1.2 Die Einheit wird von einem erfahrenen Reiter im Rang eines Captain geführt, der vom Battalion bestätigt wird. Er führt gleichzeitig die berittene Abteilung. Die einzelnen Platoon werden jeweils von einem Sergeanten befehligt.
1.3 Die Truppen, berittene und abgesessene, kampieren in einer gemeinsamen Lagerstraße, die den Bedürfnissen der Pferdehaltung angepaßt ist. Ausnahmen für Einzelpersonen, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lagerstraße der berittenen Truppen kampieren wollen, können vom Einheitsführer erteilt werden. Offiziere und NCO`s schließen sich allen Besprechungen des Battalion an und erarbeiten einen eigenständigen Dienstplan. Die Angehörigen der abgesessenen Kavallerie unterstützen ihre berittenen Kameraden bei der Versorgung der Pferde.
1.4 Als Grundlage für taktische Darstellungen gilt vereinfachter Drill nach Cooke's Cavalry Tactics 1862. Die Ausbildung wird während der Veranstaltung bzw. auf speziellen Kavallerielagern durchgeführt. Im geschlossenen Verband mit Infanterie passt sich die abgesessen Kavallerie den entsprechenden Regel an.
1.5 Uniformierung und Bewaffnung sollen dem jeweiligen Darstellungszeitraum sowie dem derzeitigen Ausrüstungsstandard des 1st CS-Battalion entsprechen. Ausrüstungskontrolle wird vom Einheitsführer zu Beginn der Veranstaltung durchgeführt.
1.6 Die „Cavalry of the 1st CS Battalion“ ist fester Bestandteil des 1st CS-Battalion und richtet sich nach dessen „General Regulations“.

2. Spezielles

2.1 Berittene Einheit
2.1.1 Die Einheit führt die Bezeichnung „1st CS-Cavalry, 1st Platoon“. Sollte es notwendig sein kann ein 2. Platoon eingerichtet werden. Alle Reiter, die im Rahmen von Veranstaltungen mit dem 1st CS-Battalion an Gefechtsdarstellungen teilnehmen, werden zu dieser Einheit zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluß der berittenen Darsteller aus verschiedenen Einheiten soll kameradschaftlich eine gemeinsame gute und authentische Darstellung gewährleisten. Reiter und Pferde, die auf Grund noch fehlendem Ausbildungsstand nicht aktiv in die Kampfhandlungen eingebunden werden können, unterstehen weiterhin der Kavallerieführung, werden nach Rücksprache mit dem Bat.-Stab jedoch im Umfeld (z. B. Meldereiter) eingesetzt. Bei Weigerung sich der Einheit anzuschließen, kann die Teilnahme an der Veranstaltung versagt bzw. in der Darstellung eingeschränkt werden. Die Teilnahme ist aus organisatorischen Gründen dem Einheitsführer vor Beginn der Veranstaltung rechtzeitig mitzuteilen
2.1.2 Jeder Reiter des 1st bzw 2nd Platoons ist für die Dauer einer Veranstaltung für sein Pferd eigenverantwortlich und verpflichtet sich zur authentischen Darstellung der konföderierten Reiterei unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen. Sicherheitsgefährdendes oder grob unreiterliches Verhalten kann zu sofortigem Teilnahmeverbot durch den Einheitsführer führen. Die Reiter müssen stets in der Lage sein, auf ihre Pferde einwirken und diese sicher reiten zu können. Sämtliche Darstellungen werden in der Gruppe abgesprochen und werden vom Einheitsführer bestimmt. Alle Reiter verpflichten sich durch die Teilnahme nur gesunde, darstellungstaugliche Tiere zu verwenden. Offensichtlich kranke oder verletzte Pferde sind von der Darstellung ausgeschlossen. Erforderliche Papiere wie z.B. Equidenpass etc. sind mitzuführen.
 

2.1.3 Ausrüstung:
a) Bewaffnung:
- zeitgemäßer Revolver
- Säbel
- Bevorzugt Kavallerie-Karabiner, es können aber auch 2-Band oder 3-Band Gewehre getragen werden.
- Schrotflinten und Jagdgewehre sollten vermieden werden
b) Uniformierung:
-Uniform nach Ausrüstungsstandard, der dargestellten Epoche entsprechend
-Aufschläge und Rangabzeichen (gelb oder schwarz) können der Darstellung entsprechend getragen werden.
-entsprechende Kepis, Bummercaps oder Hüte, keine Zylinder o.ä.
-der Darstellung entsprechende Stiefel oder Brogans.
c) Sattel und Zäumung
-wünschenswert ist der McClellan 1859 Sattel mit dazugehörigem Equipment und Zäumung ( Seven Buckle Headstall ) oder
-der Zeit entsprechender Militär- und Privatsättel ( Grimsley, Jennifer, Ringold, Hope ).
-Freizeit- oder Sportsättel sollten militärisch mit Deckenrollen modifiziert werden.
Vorgaben werden nicht gemacht, vordergründig sollte das Pferd den Sattel gewöhnt sein
2.1.4 Oberstes Gebot der berittenen Einheit ist eine sicherheitsbestimmte, authentische Darstellung. Sämtliche Übungen, Aufmärsche, Gefechtdarstellungen, die Zusammenarbeit mit der abgesessenen Abteilung und Paraden werden diesem Aspekt angepaßt.
2.1.5 Die Erstellung und Einhaltung der oben genannten Regeln sollen die größtmögliche Sicherheit für Reiter, Pferd und allen weiteren Beteiligten bei Veranstaltungen im Rahmen des 1st CS Battalion gewährleisten. Die 1st CS Cavalry 1st, bzw. 2nd Platoon ist fester Bestandteil der „Cavalry of the 1st CS Battalion“ und richtet sich nach dessen allgemeinen Regeln.
Eine in ihrem reiterlichen Bestreben zum gemeinsamen Ziel geführte berittene Kavallerie wird ihrem Auftrag einer authentischen Darstellung gerecht werden und ihren Anteil zum Erfolg der Veranstaltung beitragen.

2.2 Abgesessene Einheit
2.2.1 Die Einheit führt die Bezeichnung „1st CS Cavalry, 3rd Platoon". Alle Darsteller abgesessener Kavallerie, die im Rahmen von Veranstaltungen mit dem 1st CS-Battalion an Gefechtsdarstellungen teilnehmen, werden zu dieser Einheit zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluß der abgesessenen Darsteller aus verschiedenen Einheiten soll kameradschaftlich eine gemeinsame gute und authentische Darstellung gewährleisten. Bei Weigerung sich der Einheit anzuschließen, kann die Teilnahme an der Veranstaltung versagt bzw. in der Darstellung eingeschränkt werden. Die Teilnahme ist aus organisatorischen Gründen dem Einheitsführer vor Beginn der Veranstaltung rechtzeitig mitzuteilen
2.2.2 Ausrüstung:
a) Bewaffnung:
- zeitgemäßer Revolver
- Bevorzugt Kavallerie-Karabiner, es können aber auch 2-Band oder 3-Band Gewehre getragen werden.
- Schrotflinten und Jagdgewehre sollten vermieden werden
- es werden keine Säbel getragen (Ausnahme: Offiziere, Sergeants)
b) Uniformierung:
-Uniform nach Ausrüstungsstandard, der dargestellten Epoche entsprechend
-Aufschläge und Rangabzeichen (gelb oder schwarz) können der Darstellung entsprechend getragen werden.
-entsprechende Kepis, Bummercaps oder Hüte, keine Zylinder o.ä.
-der Darstellung entsprechende Stiefel oder Brogans.
2.2.3 Oberstes Gebot der abgesessenen Einheit ist eine sicherheitsbestimmte, authentische Darstellung. Sämtliche Übungen, Aufmärsche, Gefechtsdarstellungen, die Zusammenarbeit mit der berittenen Abteilung und Paraden werden diesem Aspekt angepaßt.
2.2.4 Die Erstellung und Einhaltung der oben genannten Regeln sollen die größtmögliche Sicherheit für die Darsteller abgesessener Kavallerie bei Veranstaltungen im Rahmen des 1st CS Battalion gewährleisten. Die 1st CS Cavalry, 3rd Platoon ist fester Bestandteil der „Cavalry of the 1st CS Battalion“ und richtet sich nach dessen allgemeinen Regeln.
Eine in ihrem Bestreben zum gemeinsamen Ziel geführte abgesessene Kavallerie wird ihrem Auftrag einer authentischen Darstellung gerecht werden und ihren Anteil zum Erfolg der Veranstaltung beitragen.

3. Bespannte Einheiten
3.1. Alle Führer tierbespannter Fahrzeuge, die im Rahmen von Veranstaltungen mit dem 1st CS-Battalion an Gefechtsdarstellungen teilnehmen, werden zum sogenannten Train zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluß der Führer tierbespannter Fahrzeuge aus verschiedenen Einheiten soll kameradschaftlich eine gemeinsame gute und authentische Darstellung gewährleisten. Führer und Tiere, die auf Grund noch fehlendem Ausbildungsstand nicht aktiv in die Gefechtsdarstellungen eingebunden werden können, unterstehen weiterhin der Kavallerieführung und werden nach Rücksprache mit dem Bat.-Stab jedoch im Umfeld (z. B. Nachschub) eingesetzt. Bei Weigerung sich der Einheit anzuschließen, kann die Teilnahme an der Veranstaltung versagt bzw. in der Darstellung eingeschränkt werden. Die Teilnahme ist aus organisatorischen Gründen dem Einheitsführer vor Beginn der Veranstaltung rechtzeitig mitzuteilen
3.2. Jeder Fahrzeugführer des Trains ist für die Dauer einer Veranstaltung für seine Tiere eigenverantwortlich und verpflichtet sich zur authentischen Darstellung eines Wagenführers unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen. Sicherheitsgefährdendes oder grob fahrlässiges bzw. tierquälerisches Verhalten kann zu sofortigem Teilnahmeverbot durch den Einheitsführer führen. Die Fahrzeugführer müssen stets in der Lage sein, auf ihre Tiere einzuwirken und diese sicher leiten zu können. Sämtliche Darstellungen werden in der Gruppe abgesprochen und werden vom Einheitsführer bestimmt. Alle Fahrzeugführer verpflichten sich durch die Teilnahme nur gesunde, darstellungstaugliche Tiere zu verwenden. Offensichtlich kranke oder verletzte Pferde sind von der Darstellung ausgeschlossen. Erforderliche Papiere wie z.B. Equidenpass etc. sind mitzuführen.
3.2.1 Ausrüstung:
 a) Bewaffnung:
- zeitgemäßer Revolver - Bevorzugt Kavallerie-Karabiner, es können aber auch 2-Band oder 3-Band Gewehre getragen werden.
- Schrotflinten und Jagdgewehre sollten vermieden werden
- es werden keine Säbel getragen (Ausnahme: Offiziere, Sergeants)
b) Uniformierung:
-Uniform nach Ausrüstungsstandard, der dargestellten Epoche entsprechend
-Aufschläge und Rangabzeichen (gelb oder schwarz) können der Darstellung entsprechend getragen werden.
-entsprechende Kepis, Bummercaps oder Hüte, keine Zylinder o.ä.
-der Darstellung entsprechende Stiefel oder Brogans.
- der Epoche entsprechende einfache Zivilkleidung kann getragen, sollte aber vermieden werden.
c) Fahrzeuge und Geschirr
-der Epoche entsprechende Kutschen, Wagen und Protzen bzw. Geschirr. Direkte Vorgaben das Geschirr betreffend werden nicht gemacht. Vordergründig sollten die Zugtiere das Geschirr gewöhnt sein.
3.2.2 Oberstes Gebot des Trains ist eine sicherheitsbestimmte, authentische Darstellung. Sämtliche Übungen, Aufmärsche, Gefechtsdarstellungen, die Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen und Paraden werden diesem Aspekt angepaßt.
3.2.3 Die Erstellung und Einhaltung der oben genannten Regeln sollen die größtmögliche Sicherheit für die Darsteller tierbespannter Fahrzeuge bei Veranstaltungen im Rahmen des 1st CS Battalion gewährleisten. Der Train der 1st CS Cavalry ist fester Bestandteil der „Cavalry of the 1st CS Battalion“ und richtet sich nach dessen allgemeinen Regeln. Ein in seinem Bestreben zum gemeinsamen Ziel geführter Train wird seinem Auftrag einer authentischen Darstellung gerecht werden und seinen Anteil zum Erfolg der Veranstaltung beitragen.

Infantry

1. Präambel

Diese Regulation soll den Darstellungsgruppen der Infantry behilflich sein in der Darstellung einer möglichst authentischen Infantry-Einheit. Die darin enthaltenen Vorschriften sind relativ locker gefaßt, damit jede belegbare Einzeldarstellung auch einen Platz darin findet. Änderungen und Verbesserungen zu dieser Regulation können jährlich beim Workshop des 1st Confederate Battalion beantragt, besprochen und umgesetzt werden.

2. Organisation
2.1. Die Basiseinheit für die Darstellung bildet die Company. Diese wird im Normalfall von einer geschlossenen Darstellungsgruppe gebildet. Die Company hat eine Mindeststärke von 20 Mann, anzustreben sind jedoch 25-30 Mann pro Company.
2.2. Die Dienstgrade innerhalb der Company werden von dieser in Eigenverantwortung bestimmt. In einer Company von mindestens 20 Mann dürfen folgende Dienstgrade vorhanden sein:
1 x Captain 1 x Lieutenant 1 x 1st Sergeant 1 – 2 Sergeants 2 – 4 Corporals
Bei 30 Mann darf ein zweiter Lieutenant dazukommen. Die vorgegebene Mindestanzahl der Dienstgrade darf nicht unterschritten werden.
2.3. Darstellungsgruppen, welche noch nicht dazu in der Lage sind, eine eigenständige Company ins Felde zu führen, werden mit anderen Gruppen für die Dauer einer Veranstaltung zu Companies zusammen-gelegt. Die Gestaltung der Dienstgrade bezieht sich in diesem Falle auf die zusammengeschlossene Company, und muß innerhalb der zusam-men-gelegten Gruppen im Einvernehmen geregelt werden.

3. Bewaffnung
3.1. Infantry Companies waren normalerweise mit Dreibandwaffen ausgerüstet, daher wird diese Bewaffnung auch im 1st Confederate Battalion vorge-schrieben. Einzelpersonen können Zweibandwaffen führen, diese müssen jedoch bei der Aufstellung der Company im vorderen Glied stehen, da das Schießen aus dem hinteren Glied mit einer Zweibandwaffe problematisch sein kann.
3.2. Für bestimmte Szenarien, besonders der frühen Kriegsmonate, kann hierzu eine Ausnahme gemacht werden. Darstellungsgruppen die belegen können, daß ihre Einheit zu einem bestimmtem Zeitpunkt mit Zweibandwaffen ausgerüstet war, können bei Reenactments mit einem entsprechenden Szenario komplett Zweibandwaffen führen, falls vorhanden.
3.3. Zivile Waffen, wie z.B. Hawken Rifles usw., sind unerwünscht. Falls vereinzelt vorhanden, müssen diese mindestens die Länge einer Zweibandwaffe haben.
3.4. Kavalleriekarabiner, Artillery Musketoons usw. sind bei der Infantry nicht gestattet.
3.5. Bei Paraden, Vorbeimärschen usw. dürfen Bajonette aufgepflanzt werden. Während der Darstellung ist das Aufpflanzen der Bajonette generell verboten, außer bei abgesprochenen Einzeldarstellungen, die vom Battalion Commander freigegeben werden. Die Bajonette müssen in festen Lederscheiden mit Metallspitze geführt werden. Die Metallspitze darf innenliegend sein. Bei fehlender Spitze der Bajonettscheide darf das Bajonett nicht mitgeführt werden!
3.6. Bowie-Messer, Beile usw. dürfen generell mitgeführt werden, müssen jedoch gegen Herausfallen aus der Scheide gesichert werden, notfalls mit einem Lederband oder Ähnliches in der Scheide festgebunden werden.
3.7. Revolver dürfen nur bei 1861er Darstellungen von Mannschaften und Unteroffizieren mitgeführt werden. In diesem Falle dürfen die Revolver jedoch nicht in einem militärischen Holster, sondern in einem zivilen Holster oder durch das Koppel gesteckt geführt werden. Offiziere dürfen grundsätzlich Revolver und Säbel tragen.
3.8. Pulverladungen für Langwaffen dürfen die damals üblichen Ladungen nicht überschreiten. Empfohlen wird 65 Grain für Waffen im Kaliber .58“. Hierbei sind jedoch die Vorgaben des Veranstalters unbedingt zu beachten, die von dieser Vorgabe abweichen können.
3.9. Geladen wird ohne Ladestock und ohne Papier oder andere Verdämmung. Lediglich die Sergeants dürfen während der Darstellung einen Ladestock ziehen, um eine fehlgeladene Muskete hinter der Linie freizukriegen.

4. Uniformierung und Ausrüstung
4.1. Da die neusten Erkenntnisse belegen, daß konföderierte Einheiten relativ regelmäßig mit Uniformen versorgt wurden, sollten die Jacken der Darstellungsgruppen innerhalb der eigenen Einheit überwiegend gleich sein. Der Schnitt soll sich nach dem Schnitt des für die dargestellte Einheit zuständigen Depot richten. Stoff und Farbe können variieren. Bunte Milizuniformen oder Ähnliches sind nur bei 1861er Darstellungen zulässig und müssen belegt werden.
4.2. Die persönliche Ausrüstung muß folgende Teile beinhalten:
Patronentasche aus festem Leder, verschließbar, im authentischen Schnitt, mit oder ohne Schulterriemen Feldflasche nach authentischem Vorbild, keine Western-, Wehrmachts- oder ähnlichen Flaschen. Deckenrolle oder Tornister nach authentischem Vorbild. Alle weiteren Ausrüstungsteile sind dem Einzelnen freigestellt, müssen jedoch authentisch sein.

5. Ausbildungsvorschrift
5.1. Company Drill erfolgt gemäß Hardee’s „Rifle & Light Infantry Tactics“.
5.2. Battalion Drill erfolgt gemäß Dal Bello, „Parade, Inspection & Evolutions“.

6. Schlußwort
Für die Einhaltung der o.g. Vorschriften sind die Darstellungsgruppenleiter bzw. die Captains der Companies verantwortlich. Die Vorschriften wurden im Auftrage des jährlichen Workshops des 1st Confederate Battalion erstellt und etwaige Änderungen bzw. Ergänzungen können nur durch dieses Gremium verfügt bzw. in Auftrag gegeben werden.
 

Sutler

Es sind nur authentische Sutler zugelassen

Der Ort für die „Sutlers Row“ wird nach Rücksprache mit den Battalionsstäben durch den Veranstalter festgelegt

Alle Sutler, sowie deren Angehörige oder Mitarbeiter müssen zu jeder Zeit authentische Kleidung tragen (ausgenommen Auf- und Abbau)

Das gesamte Erscheinungsbild des Einkaufstandes muss in die dargestellte Epoche passen. Auf moderne Tische und Transportbehälter ist nach Möglichkeit zu verzichten. Sollten diese unverzichtbar sein, sind sie entsprechend getarnt oder versteckt werden.

Die zum Verkauf angebotenen Waren sollten zum sofortigen Gebrauch durch den Darsteller geeignet sein (ausgenommen Bücher/Ausrüstung)

Die Nachlieferung von Waren mit modernen Fahrzeugen ist nicht gestattet

Der Verkauf von Nahrungsmitteln und Getränken bedarf einer gesonderten Genehmigung durch den Veranstalter. Der Ausschank von „harten“ alkoholischen Getränken (Schnaps, Branntwein, Whiskey usw.) ist grundsätzlich untersagt!

Es gibt keine festgelegten Öffnungszeiten für Sutler. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Betreiber von Tavernen; hier werden die Öffnungszeiten entsprechend des Szenarios, nach Rücksprache mit den Battalionsstäben, durch den Veranstalter festgelegt

Verhaltenskodex für Offiziere und NCOs

Im Offizierskorps und unter den NCOs herrscht absolute Offenheit. Probleme werden angesprochen, wenn sie auftauchen. Jeder wird angehört. Beschlüsse werden mehrheitlich demokratisch gefällt. Das Wort gilt.

Die Offiziere und NCOs stehen hinter ihren mehrheitlich und gemeinsam gefassten Beschlüssen und vertreten diese auch nach außen; auch wenn diese nicht immer die Meinung des Einzelnen repräsentieren können.

Zwischen den Reenactments stehen die Einheiten zum Battalion und unterstützen es. Offiziere und NCOs informieren ihre Einheiten über Aktivitäten des Battalions.

Die Einheiten akzeptieren die gewählte Führung und ordnen sich bei Reenactments in die Darstellung nach den Vorgaben des Battalions ein. Hierzu gehören insbesondere der Aufbauplan, das Szenario/Tactical sowie die Weisungsbefugnis des Kommandeurs

Wenn in einer Einheit schwerwiegende, gewichtige Grundsätze einer Entscheidung des Battalion entgegen stehen, soll ein verträglicher Konsens gefunden werden

Die Szenarien, die Fähigkeiten von Offizieren oder NCOs werden nicht während der Darstellung diskutiert und grundsätzlich nicht vor den Mannschaften

Neue Einheiten können nach Prüfung ihrer Darstellung aufgenommen werden. Die Entscheidung liegt bei einem Gremium aus Offizieren und NCOs, das der Kommandeur auf Antrag einberuft

Reenactments unterliegen den Prioritäten: Sicherheit – Authentizität – Spaß, und zwar in dieser Reihenfolge. Offiziere und NCOs setzen dementsprechend ihre Schwerpunkte im Kompaniedienst und bei der Darstellung

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